Verfassungsgerichtshof B1149/89

B1149/89Cour constitutionnelle14 mars 1990

Regest

Rettung, Vereinsrecht, Behördenzuständigkeit Kompetenz Bund - Länder, Kompetenz Bund - Länder Rettung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1149/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1990

Spruch

Der beschwerdeführende Verein ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der beschwerdeführende Verein durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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