Verfassungsgerichtshof B201/89

B201/89Cour constitutionnelle14 mars 1990

Regest

VfGH / Anlaßfall, Getränkesteuer

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B201/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.03.1990

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei, zu Handen ihres Rechtsvertreters, die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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