Verfassungsgerichtshof B1555/89

B1555/89Cour constitutionnelle11 juin 1990

Regest

Fremdenpolizei, Festnehmung, Verwaltungsstrafrecht, Grenzkontrolle

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1555/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 11.06.1990

Spruch

Der Beschwerdeführer ist dadurch, daß ihn Gendarmeriebeamte über Auftrag der Bezirkshauptmannschaft Bregenz am 7. November 1989 um etwa 08,30 Uhr festnahmen und ihn sodann bis etwa 14,30 Uhr anhielten, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer, zu Handen des Beschwerdevertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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