Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B919/89
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.06.1990
Spruch
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit 31.600 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.