Verfassungsgerichtshof B699/89

B699/89Cour constitutionnelle28 sept. 1990

Regest

Einkommensteuer, Sonderausgaben Wohnraumschaffung, Auslegung verfassungskonforme

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B699/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1990

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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