Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1236/89
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.10.1990
Spruch
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in ihren Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für öffentliche Wirtschaft und Verkehr) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 30.000,- S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.