Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B991/90
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 27.11.1990
Spruch
Die Beschwerdeführerin ist dadurch, daß sie am 25. Juni 1990 um
13. 15 Uhr in ihrer Wohnung in 1020 Wien durch Organe der Bundespolizeidirektion Wien festgenommen und in der Folge bis ca. 23.00 Uhr desselben Tages angehalten worden ist, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, der Beschwerdeführerin die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.