Verfassungsgerichtshof B987/89

B987/89Cour constitutionnelle7 déc. 1990

Regest

Getränkesteuer, Verkehrssteuer, Verbrauchsteuer, Finanzverfassung, Getränkesteuer Salzburg, Finanzverfahren, Ermittlungsverfahren Amtswegigkeit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B987/89

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.12.1990

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Salzburg ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen des Beschwerdevertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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