Verfassungsgerichtshof B422/90

B422/90Cour constitutionnelle25 févr. 1991

Regest

Ausländergrunderwerb, Überfremdung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B422/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1991

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

Der Antrag der Beschwerdeführer, die Rechtssache an den Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

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