Verfassungsgerichtshof B41/91

B41/91Cour constitutionnelle28 févr. 1991

Regest

Auslegung verfassungskonforme, Tierzucht, Tierärzte, Erwerbsausübungsfreiheit, Bedarfsprüfung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B41/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1991

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Erwerbsausübungsfreiheit verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Rechtsvertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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