Verfassungsgerichtshof B1120/88

B1120/88Cour constitutionnelle28 févr. 1991

Regest

Rechte wohlerworbene, Geltungsbereich (zeitlicher) eines Gesetzes, Hochschülerschaft, Hochschulen, Studienbeihilfen, Übergangsbestimmung, Rückwirkung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1120/88

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.02.1991

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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