Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1163/90
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 04.03.1991
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch seine zwangsweise Vorführung vor die Bezirkshauptmannschaft Wels-Land am 28. August 1990 in seinem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf persönliche Freiheit verletzt worden.
Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.