Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G77/90,G156/90,G184/90,G191/90,G193/90,G215/90,G225/90,G317/90, G318/90,G84/91
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 05.03.1991
Spruch
In §68 des Arbeitslosenversicherungsgesetzes 1977, BGBl. Nr. 609, in der Fassung des Bundesgesetzes vom 25. November 1987, BGBl. Nr. 615, werden die Worte "oder gepfändet" als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 29. Februar 1992 in Kraft.
Frühere Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
Im übrigen werden die Anträge zurückgewiesen.