Verfassungsgerichtshof A39/85

A39/85Cour constitutionnelle26 juin 1991

Regest

VfGH / Klagen, Krankenanstalten, klinischer Mehraufwand, Hochschulen, Pflegegebühren, Finanzausgleich, VfGH / Sachverständige, VfGH / Kosten

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof A39/85

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 26.06.1991

Spruch

1. Der Bund (Bundesminister für Wissenschaft und Forschung) ist schuldig, der Stadt Wien, zu Handen ihres Rechtsvertreters, binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution den noch aushaftenden klinischen Mehraufwand im Allgemeinen Krankenhaus in Wien für die Jahre 1982, 1983 und 1984 in der Höhe von S 212,840.922,28 samt 4 % Zinsen ab dem Klagstag (26. September 1985) zuzüglich 10 % Umsatzsteuer aus den Zinsen zu bezahlen.

Das Mehrbegehren wird abgewiesen.

2. Die vom Bund gegen die Stadt Wien erhobene Widerklage wird abgewiesen.

3. Die Kosten werden gegeneinander aufgehoben.

4. Die Bestimmung der Sachverständigengebühren bleibt einer gesonderten Beschlußfassung vorbehalten.

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