Verfassungsgerichtshof B33/90

B33/90Cour constitutionnelle30 sept. 1991

Regest

Grundverkehrsrecht, Versteigerung exekutive, Selbstbewirtschaftung, Akteneinsicht, Anhörungsrecht (einer Partei), Parteiengehör, Liegenschaftserwerbsfreiheit, Erwerbsausübungsfreiheit

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B33/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.09.1991

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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