Verfassungsgerichtshof B444/90

B444/90Cour constitutionnelle4 oct. 1991

Regest

Zivildienst, Wohnungseigentum, Militärrecht, Heeresgebühren

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B444/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 04.10.1991

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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