Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G43/91
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 09.10.1991
Spruch
Der zweite Satz in §14 Abs1 des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes, BGBl. Nr. 139/1979, in der Fassung des §55 Z2 des Mietrechtsgesetzes, BGBl. Nr. 520/1981, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. September 1992 in Kraft.
Frühere Vorschriften treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.