Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B577/90,B578/90
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.12.1991
Spruch
Die beschwerdeführenden Gesellschaften sind durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit jeweils S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.