Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B324/90,B331/90,B579/90
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 12.12.1991
Spruch
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch die angefochtenen Bescheide wegen Anwendung einer gesetzwidrigen Verordnung in ihren Rechten verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 45.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.