Verfassungsgerichtshof B1029/91

B1029/91Cour constitutionnelle25 févr. 1992

Regest

Grundverkehrsrecht, Determinierungsgebot, Ausländergrunderwerb, Behördenzusammensetzung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1029/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 25.02.1992

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen.

Der Antrag, die Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof abzutreten, wird abgewiesen.

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