Verfassungsgerichtshof B65/91

B65/91Cour constitutionnelle28 sept. 1992

Regest

Grundverkehrsrecht, Kollegialbehörde

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B65/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1992

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Salzburg ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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