Verfassungsgerichtshof B731/92

B731/92Cour constitutionnelle2 oct. 1992

Regest

Gewerberecht, Automaten, Auslegung verfassungskonforme

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B731/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1992

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird daher abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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