Verfassungsgerichtshof B1141/91; B1142/91

B1141/91; B1142/91Cour constitutionnelle30 nov. 1992

Regest

Wahlen, Wahlrecht aktives, Wohnsitz, Bescheidbegründung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1141/91,B1142/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1992

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Teilnahme an der Gemeinderatswahl verletzt worden.

Die Bescheide werden aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen der Beschwerdevertreter die mit je 15.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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