Texte intégral
Verfassungsgerichtshof V239/91
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 03.12.1992
Spruch
Die in §2 der Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Mauerbach vom 28. September 1990, TOP 4, über die Änderung des örtlichen Raumordnungsprogrammes, genehmigt mit Bescheid der Niederösterreichischen Landesregierung vom 7. Dezember 1990, Z R/1-R-383/010, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel der Marktgemeinde Mauerbach in der Zeit vom 18. Dezember 1990 bis 3. Jänner 1991, enthaltene Zahlenfolge "90/203" wird als gesetzwidrig aufgehoben.
Die Niederösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.
Die Marktgemeinde Mauerbach ist schuldig, den Antragstellern zu Handen ihres Rechtsvertreters die mit S 15.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.