Verfassungsgerichtshof B1044/91

B1044/91Cour constitutionnelle10 déc. 1992

Regest

Einkommensteuer, Sonderausgaben, Werbungskosten, Einkunftsarten Vermietung und Verpachtung (Einkommensteuer), Verlustabzug

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1044/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.12.1992

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob der Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden ist.

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