Verfassungsgerichtshof B1204/90

B1204/90Cour constitutionnelle14 déc. 1992

Regest

VfGH / Anlaßfall, Dienstrecht, Dienstbeurteilung, Bescheidbegründung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1204/90

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 14.12.1992

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz sowie wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Landeshauptstadt Graz ist schuldig, der Beschwerdeführerin zu Handen ihres bevollmächtigten Vertreters die mit 15.000,-- S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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