Verfassungsgerichtshof B371/92

B371/92Cour constitutionnelle10 mars 1993

Regest

Grunderwerbsteuer

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B371/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 10.03.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit vor dem Gesetz und Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Vertreters die mit 15.000 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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