Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1696/92,B1697/92,B1698/92,B1699/92,B1700/92,B1701/92,B1702/92, B1703/92,B1704/92,B1705/92,B1706/92,B1707/92,B1708/92,B1709/92, B1710/92,B1711/92,B1712/92,B1713/92,B1714/92,B1715/92,B1716/92, B1717/92,B1718/92,B1719/92,B1720/92,B1721/92,B1722/92,B1723/92
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 19.03.1993
Spruch
Die Beschwerdeführer sind durch die angefochtenen Bescheide im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Teilnahme an der Gemeinderatswahl verletzt worden.
Die Bescheide werden aufgehoben.
Das Land Burgenland ist schuldig, den Beschwerdeführern zu Handen des Beschwerdevertreters, in der Sache B1721/92 dem Beschwerdeführer selbst die mit je 15.000 S bestimmten Verfahrenskosten binnen vierzehn Tagen bei Exekution zu ersetzen.