Texte intégral
Verfassungsgerichtshof V95/92
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.03.1993
Spruch
1. Der Zahlenteil ",50" in der Wortfolge ", für Personen vom vollendeten 6. Lebensjahr bis zum vollendeten 15. Lebensjahr von
S 2,50 je Nächtigung" in §1 der Fremdenverkehrsabgabeordnung der Gemeinde Edlbach, Beschluß des Gemeinderates vom 9. September 1980, idF des Beschlusses des Gemeinderates der genannten Gemeinde vom 22. Dezember 1988, Zl. Fin-29/1988, war gesetzwidrig.
Die oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.
2. Im übrigen war die in Prüfung genommene Wortfolge nicht gesetzwidrig.