Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B759/92
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 23.03.1993
Spruch
Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid, soweit dieser das Zinsenbegehren abweist, im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird insoweit aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.