Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B320/93
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.06.1993
Spruch
I.1. Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid hinsichtlich des Spruchteiles II in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
2. Der angefochtene Bescheid wird hinsichtlich des Spruchteiles II aufgehoben.
3. Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft die mit
S 12.500,- bestimmten Prozeßkosten zu Handen ihres Vertreters binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.
II. Die Beschwerde wird, soweit sie sich gegen den Spruchteil I des angefochtenen Bescheides richtet, zurückgewiesen.