Texte intégral
Verfassungsgerichtshof KI-4/92
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 15.06.1993
Spruch
1. Zur Entscheidung über den von den Antragstellern erhobenen Anspruch auf Einräumung eines Notwegerechtes zur Weißenbachhütte auf dem Weißenbachalpweg sind die ordentlichen Gerichte zuständig.
2. Die Beschlüsse des Bezirksgerichtes Schwaz vom 2. Februar 1978, 1 Nc 87/76-11, und vom 24. Juli 1991, 1 Nc 123/91-15, sowie die Beschlüsse des Landesgerichtes Innsbruck vom 25. Oktober 1991, 2 b R 149/91, und des Obersten Gerichtshofes vom 11. November 1992, 1 Ob 618/92, werden aufgehoben.
3. Der Bund (Bundesminister für Justiz) ist schuldig, den antragstellenden Parteien die Kosten dieses Rechtsstreites im Betrag von S 17.250,-- zu Handen ihres Rechtsvertreters binnen 14 Tagen zu ersetzen.