Verfassungsgerichtshof B703/92

B703/92Cour constitutionnelle15 juin 1993

Regest

Tierärzte Kammer, Tierärzte, Disziplinarrecht Tierärzte

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B703/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 15.06.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Landeskammer der Tierärzte Wiens ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden des Beschwerdevertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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