Verfassungsgerichtshof B579/91

B579/91Cour constitutionnelle17 juin 1993

Regest

Baurecht, Raumordnung, Flächenwidmungsplan, Baubewilligung

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B579/91

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 17.06.1993

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in ihren Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen und dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung darüber abgetreten, ob die Beschwerdeführer durch den angefochtenen Bescheid in einem sonstigen Recht verletzt worden sind.

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