Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G37/93,G63/93,G95/93,G108/93
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 24.06.1993
Spruch
I. §123 Abs1 letzter Satz Kraftfahrgesetz 1967, BGBl. Nr. 267 idF BGBl. Nr. 452/1992, wird als verfassungswidrig aufgehoben.
Die Aufhebung tritt mit Ablauf des 30. Juni 1994 in Kraft.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Der Bundeskanzler ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aussprüche im Bundesgesetzblatt verpflichtet.
II. Die vom Unabhängigen Verwaltungssenat im Land Niederösterreich unter den Z Senat-AB-93-008 und Senat-AB-93-009 gestellten Anträge werden zurückgewiesen.