Texte intégral
Verfassungsgerichtshof G74/93,G92/93,G93/93
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 01.07.1993
Spruch
§2 Abs2 vorletzter und letzter Satz des Zivildienstgesetzes 1986 - ZDG, BGBl. Nr. 679, in der Fassung der Zivildienstgesetz-Novelle 1991, BGBl. Nr. 675, werden als verfassungswidrig aufgehoben.
Frühere gesetzliche Bestimmungen treten nicht wieder in Wirksamkeit.
Die aufgehobenen Vorschriften sind nicht mehr anzuwenden.
Der Bundeskanzler ist verpflichtet, diese Aussprüche unverzüglich im Bundesgesetzblatt kundzumachen.