Verfassungsgerichtshof B352/93

B352/93Cour constitutionnelle27 sept. 1993

Regest

Grundverkehrsrecht, Flächenwidmungsplan

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B352/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 27.09.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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