Verfassungsgerichtshof B1171/93

B1171/93Cour constitutionnelle28 sept. 1993

Regest

Unabhängiger Verwaltungssenat, Behördenzuständigkeit, Straßenpolizei, Abschleppung, Verwaltungsverfahren, Vorfrage, Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1171/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 28.09.1993

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Gemeinde Wien ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zu Handen ihres Vertreters die mit S 15.000,- bestimmten Verfahrenskosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.

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