Verfassungsgerichtshof B381/93

B381/93Cour constitutionnelle2 oct. 1993

Regest

Erwerbsausübungsfreiheit, Berufswahl- und Berufsausbildungsfreiheit, Rechtsanwälte, Berufsrecht Rechtsanwälte, Rechtsanwälte Ausbildung, Volksanwaltschaft

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B381/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz sowie auf Freiheit der Erwerbsbetätigung und der Berufsausbildung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Vorarlberger Rechtsanwaltskammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 15.000,-- bestimmten Prozeßkosten innerhalb von 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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