Verfassungsgerichtshof B2100/92

B2100/92Cour constitutionnelle2 oct. 1993

Regest

Baurecht, Anliegerrechte u -pflichten, Gehsteigherstellung, Auslegung verfassungskonforme, Kostentragung (Gehsteigherstellung)

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B2100/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 02.10.1993

Spruch

Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Das Land Oberösterreich ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zu Handen ihres Vertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

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