Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1724/92
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 05.10.1993
Spruch
Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf Gleichheit vor dem Gesetz und Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seines Vertreters die mit 16.718 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei Exekution zu ersetzen.