Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1633/92
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 14.10.1993
Spruch
Die beschwerdeführenden Parteien sind durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Schutz des Eigentums verletzt worden.
Der Bescheid wird daher aufgehoben.
Der Bund (Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft) ist schuldig, den beschwerdeführenden Parteien zu Handen des Beschwerdevertreters die mit S 15.000,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.