Verfassungsgerichtshof B1355/93

B1355/93Cour constitutionnelle30 nov. 1993

Regest

Meinungsäußerungsfreiheit, beleidigende Schreibweise, Rechtsanwälte, Disziplinarrecht Rechtsanwälte

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1355/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Freiheit der Meinungsäußerung verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Die Oberösterreichische Rechtsanwaltskammer ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 15.000,-- festgesetzten Prozeßkosten zu Handen seiner Rechtsvertreter innerhalb von 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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