Verfassungsgerichtshof B801/93

B801/93Cour constitutionnelle30 nov. 1993

Regest

Arbeitsrecht, Arbeitskräfteüberlassung, Fristen Melde-, Stichtag (Arbeitskräfteüberlassung), Auslegung verfassungskonforme

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B801/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 30.11.1993

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Arbeit und Soziales) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit 15.000 S bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

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