Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B639/92
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 10.12.1993
Spruch
Der beschwerdeführende Bund (Österreichische Bundesforste) ist durch den angefochtenen Bescheid wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Das Land Salzburg ist schuldig, dem beschwerdeführenden Bund (Österreichische Bundesforste) zu Handen der Finanzprokuratur die mit 12.500 S bestimmten Kosten des Verfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.