Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B1046/92,B1381/92
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.02.1994
Spruch
Der Beschluß B1046/92-5, B1381/92-3 vom 22. März 1993 wird gemäß §42 der Geschäftsordnung des Verfassunsgerichtshofes vom 12. Oktober 1946, BGBl. 202, wie folgt berichtigt.
Im Spruch des Beschlusses hat der zweite Satz zu lauten:
"Die Beschwerde B1046/92 wird dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten."
In der Begründung des Beschlusses wird auf Seite 3 Zeile 1 das Wort "sie" durch die Worte "die Beschwerde B1046/92" ersetzt.