Texte intégral
Verfassungsgerichtshof B843/92
- Dokumenttyp: Entscheidungstext
- Entscheidungsdatum: 28.02.1994
Spruch
Die beschwerdeführende Gesellschaft ist durch den angefochtenen Bescheid in ihrem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.
Der Bescheid wird aufgehoben.
Der Bund (Bundesministerin für Umwelt, Jugend und Familie) ist schuldig, der beschwerdeführenden Gesellschaft zuhanden ihres Rechtsvertreters die mit S 16.500,- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.