Verfassungsgerichtshof B960/93

B960/93Cour constitutionnelle3 mars 1994

Regest

Fremdenrecht, Fremdenpolizei, Schubhaft, Behördenzuständigkeit, Unabhängiger Verwaltungssenat, Verwaltungsverfahren, Fristen (Beschwerde)

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B960/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter und auf Schutz der persönlichen Freiheit verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Inneres) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zu Handen seines Rechtsvertreters die mit S 15.000,-- bestimmten Kosten dieses verfassungsgerichtlichen Beschwerdeverfahrens binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

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