Verfassungsgerichtshof B822/92

B822/92Cour constitutionnelle3 mars 1994

Regest

Bescheid Trennbarkeit, VfGH / Anlaßfall

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B822/92

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 03.03.1994

Spruch

I. Der Beschwerdeführer ist durch Teil 2 des Spruches des angefochtenen Bescheides wegen Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes in seinen Rechten verletzt worden.

Der Bescheid wird daher insoweit aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Finanzen) ist schuldig, dem Beschwerdeführer zuhanden seiner Vertreter die mit 15.000 S bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu ersetzen.

II. In bezug auf Teil 1 des Spruches des angefochtenen Bescheides wird die Behandlung der Beschwerde abgelehnt.

Die Beschwerde wird insoweit dem Verwaltungsgerichtshof zur Entscheidung abgetreten.

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