Verfassungsgerichtshof B1935/93

B1935/93Cour constitutionnelle7 mars 1994

Regest

Ausländergrunderwerb, Grundverkehrsrecht, Wohnsitz, Kollegialbehörde, Behördenzuständigkeit Grundverkehr, Instanzenzug

Texte intégral

Verfassungsgerichtshof B1935/93

  • Dokumenttyp: Entscheidungstext
  • Entscheidungsdatum: 07.03.1994

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Der Antrag auf Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof wird abgewiesen.

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